Landesarbeitsgemeinschaft
Kunst und Medien NRW e.V.

Wittener Straße 3
44149 Dortmund
Tel.: 0231-98 88 70 66

Unser Leitbild

„Alle Kinder haben das Recht, gegen alle Formen von psychischer oder physischer Gewalt
geschützt zu werden.“ (Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention)

Die Landesarbeitsgemeinschaft Kunst und Medien NRW e.V. setzt ein deutliches Zeichen gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Dazu tragen u.a. die Verankerung der Kinderrechte im pädagogischen Alltag der Kooperationspartner*innen, klare institutionelle Regeln, ein kindgerechtes Beschwerde- und Beteiligungsmanagement sowie eine Präventionsstrategie und ein Interventionsplan bei.

Wir nehmen unsere Verantwortung für den Kinder- und Jugendschutz ernst und haben ein Jugendschutzbüro mit zwei Präventionsbeauftragten für sexualisierte Gewalt (PsG) eingerichtet. Diese Beauftragten sind PsG-Stipendiatinnen von 2023, die sich ein Jahr lang intensiv mit Kindeswohl, Prävention und verwandten Themen auseinandergesetzt haben. Grundvoraussetzung, um zukünftig gemeinsame Projekte mit der LAG KM durchzuführen, ist die Bereitschaft, mit den Präventionsbeauftragten Claudia M. und Annette N. zusammenzuarbeiten. Unter dieser email Adresse sind sie zu erreichen: praevention@lag-km.de .

Grundlage unserer Aktivitäten sind die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, das Landeskinderschutzgesetz NRW (LKSG) sowie Freiwilligkeit und Partizipation.
Wir führen gemeinsam ein Projekt durch und Sie sind Leiter*in einer Einrichtung? Oder sind Sie ein*e kunst- oder medienpädagogische Referent*in? Oder bist du ein*e Teilnehmer*in? Oder sind Sie eine Fachkraft, ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen tätig, Eltern, Erziehungsberechtigte? Dann sind hier wichtige Informationen.


Im Folgenden finden Sie Informationen zu unserem Schutzkonzept sowie den Verhaltensgrundlagen, die als Selbstverpflichtung unterschrieben werden. Außerdem bieten wir Handlungsleitfäden, Dokumentationshilfen und Begleitmaterial an, die in den betreffenden Situationen genutzt werden sollten. (Downloads siehe rechts bzw. unten)

Nützliche Links    und . 

Institutionelles Schutz­konzept -
für Kooperations­partner*innen

Die LAG Kunst und Medien NRW e.V. (LAG KM) ist Trägerin der freien Jugendhilfe. Um den Schutz von Menschen, die an Angeboten der LAG teilnehmen, sicher zu stellen, haben Vorstand, Mitglieder und die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle der LAG Kunst und Medien NRW e.V. dieses Schutzkonzept erarbeitet.
Das Institutionelle Schutzkonzept soll Handlungssicherheit bei Projekten bieten und dabei helfen, im Falle einer notwendigen Intervention die erforderlichen Schritte einzuleiten. Dadurch werden nicht nur die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen geschützt, sondern auch die beteiligten Mitarbeiter*innen und Honorarkräfte. Das Institutionelle Schutzkonzept fördert den transparenten und offenen Austausch mit dem Thema (sexualisierte) Gewalt.

Verhaltenskodex -
für Künstler*innen, Referent*innen

Alle Personen, die in unserem Verantwortungsbereich tätig sind, verpflichten sich freiwillig unseren Verhaltensgrundlagen und legen ein erweitertes Führungszeugnis (innerhalb von 3 Monaten vor Projektstart) vor.
Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
Bei Bedarf stellen wir diese schriftliche Aufforderung (Antrag auf erweitertes Führungszeugnis) aus.

Handlungsleitfäden -
für Fachkräfte, Eltern, Kinder und Jugendliche, Teilnehmende

Ziel des Handlungsleitfadens ist es, Fachkräfte, die in unterschiedlichen pädagogischen und künstlerischen Handlungsfeldern mit sexualisierter Gewalt konfrontiert werden können, über die notwendigen Handlungsschritte grundlegend zu informieren.

Das bedeutet:
• Bei konkreten Fällen sexualisierter Gewalt finden die beteiligten Fachkräfte unter dem jeweiligen Handlungsschritt die erforderlichen Informationen mit kurzen Begründungen, warum, von wem, wie vorgegangen werden soll.
• Gleichzeitig kann der Handlungsleitfaden genutzt werden, um einen Überblick über das Vorgehen der verschiedenen Institutionen zum Kinderschutz bei (vermuteter) sexualisierter Gewalt zu erhalten.

Damit sollen:
• Handlungssicherheit auf Seiten der Fachkräfte aller Institutionen gewährleistet werden
• die in allen Fällen zwingend erforderliche Kooperation zwischen den Institutionen erleichtert werden,


   um gemäß §8a SGB VIII die Qualität angemessener, wirksamer und zügiger Hilfen und Interventionen im Interesse des           Kinderschutzes sicher zu stellen.

Im Mittelpunkt stehen Schutz und Hilfen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen – alle anderen Handlungsschritte orientieren sich daran.
Die Handlungsleitfäden und Dokumentationshilfen können auch Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche (Teilnehmende) nutzen.

Begleitmaterial

Als Begleitmaterial zum Schutzkonzept gibt es Flyer, die speziell für Kinder, Eltern und Jugendliche entwickelt wurden.

Informationen: Flyer zur Prävention

Die Flyer können per email bestellt werden unter Angabe der gewünschten Anzahl und Angabe ob für Kinder, für Jugendliche, oder für Eltern.
Landesarbeitsgemeinschaft Tanz NRW e.V.
Güntherstr. 65 | 44143 Dortmund
Fon: 0231 – 189 133 73 | Fax: 0231 – 189 133 79
Mail:

 

Unsere beratende Fachstelle

Nützliche Links

  • Das Hilfeportal informiert Betroffene, ihre Angehörigen und andere Menschen, die sie unterstützen wollen. Die bundesweite Datenbank zeigt, wo es in der eigenen Region Hilfsangebote gibt. https://www.hilfeportal-missbrauch.de/startseite.html  
  • Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche des Landes Nordrhein-Westfalen (u.a. Fortbildungen) https://psg.nrw/

  • Hilfetelefon sexueller Missbrauch
    Tel. 0800-22 55 530 (kostenfrei und anonym)

  • Hinweistelefon der Polizei NRW Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
    Tel. 0800 0431 431
    Sprechzeiten: montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr
  •  Das Online-Angebot des Hilfetelefons für Jugendliche ist facebook.com/save.me.online/ bzw. www.save-me-online.de    

    berta – Beratung und telefonische Anlaufstelle
    0800-30 50 750 (kostenfrei und anonym)

    Das Online-Angebot des berta-Telefons für Betroffene organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt ist www.nina-info.de/berta

    Anfragen können auch per E-Mail gestellt werden: beratung@hilfetelefon-missbrauch.de

  • Sounds Wrong kämpft gegen die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen – und ruft dazu auf, fragwürdige Fotos und Videos nicht zu teilen, sondern am besten direkt zu melden: Melden statt teilen!
  • Hilfe für Familien, Schule und pädagogische Fachkräfte:Informationsseiten https://www.jugendschutz.net/themen/sexualisierte-gewalt
  • Vielleicht befürchten Sie, dass das Wohl eines Kindes aktuell gefährdet ist, und wissen nicht weiter.
    Oder Sie möchten sich als Fachkraft eingehend über Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen informieren. Dann sind Sie beim Kompetenzzentrum Kinderschutz richtig. kinderschutz-in-nrw
  • Diese Arbeitshilfe vermittelt Basiswissen rund um sexualisierte Gewalt und deren Prävention und zeigt, wie ein Schutzkonzept erarbeitet werden kann, das auf die vielen unterschiedlichen Formate und Settings der Praxis Kultureller Bildung anwendbar ist – egal ob Vereinsarbeit, Schreibwerkstatt, internationale Jugendbegegnung oder Hip-Hop-Gruppe. https://www.bkj.de/weitere-themen/wissensbasis/beitrag/schutz-vor-sexualisierter-gewalt/

  • Die Reihe soll Eltern mit kurzen, pointierten Erläuterungen und konkreten Handlungsempfehlungen in pädagogischen Fragen unterstützen. http://www.thema-jugend.de/publikationen/elternwissen/

  • Wie können Sorgeberechtigte unterstützt werden, damit sie wieder in die Lage versetzt werden, die Grundbedürfnisse ihrer Kinder zu sichern und Gefährdungen abzuwenden? Wann ist aber auch eine Grenze überschritten, dass das Jugendamt ggf. auch ohne Einverständnis der Eltern Maßnahmen zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen ergreifen muss? Wie sollte das Vorgehen fachgerecht gestaltet werden? Bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung geht es darum, Antworten auf diese Fragen zu finden. https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/erzhilf/Familie/kinderschutz/

  • Die Website des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ist das zentrale Informationsportal für das Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland. https://beauftragter-missbrauch.de/praevention/schutzkonzepte 
  • Arbeiten Sie mit Kindern, Jugendlichen und/oder Schutzbefohlenen? Suchen Sie eine Fortbildung zu sexualisierter Gewalt? Oder bieten Sie qualifizierte Fortbildungen zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend an? Dann sind Sie hier bei uns genau richtig: auf der ersten Webseite mit Datenbank für qualifizierte Fortbildungen zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend in Deutschland! Auf unserer Webseite finden Sie aktuelle Fortbildungsangebote und qualifizierte Anbieter*innen in Ihrer Nähe!  https://www.fortbildungsnetz-sg.de/  

  • Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ist ein zentrales Anliegen der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit dem Ziel, die Bereiche der Prävention, der Intervention und der Hilfe für Betroffene zu stärken und notwendige Weiterentwicklungen umzusetzen. Aktivitäten der Landesregierung und des MKJFGFI zur Prävention sexualisierter Gewalt

 

 

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