Kooperation
Auf der Grundlage des Kinder-und Jugendförderplans des Landes NRW und gemeinsam mit engagierten Kooperationspartnern realisieren wir vielfältige Projekte im Bereich der kulturellen Bildung.
Unsere Ziele:
- Vermittlung von Gestaltungstechniken der Medienkunst, urbanen Kunst und Bildenden Kunst: Skulptur, Collage, Malerei, alte und neue Kulturtechniken mit digitalen Medien und Werkstoffen wie Glas, Holz, Papier, Textilien, Keramik und Metall
- Unterstützung für einen aktiven Umgang mit neuen Medien durch medienkritische und kreativ-produktive Angebote in den Bereichen Trickfilm, Musikvideo, Videospielgestaltung, Lichtkunst, Fotografie und Bearbeitung
- Unterstützung bei der Rezeption von Kunst und der Reflexion über Kunst: Schulung der Wahrnehmung, Bildanalyse
- Teilhabe an der Gestaltung des öffentlichen Raums: Großflächige Außenwandgestaltungen, Streetart
- Erlebnisräume für Jugendliche schaffen zur Entdeckung der eigenen Selbstwirksamkeit, der verschiedenen Möglichkeiten des Selbstausdrucks mittels der o.g. Techniken
Kooperation mit der LAG KM
Wir übernehmen auf Antrag gerne Kosten und damit auch die kooperative Trägerschaft ihrer Projektidee! In der Regel sind es die Honorare der kulturpädagogischen Referent*innen und direkte Sachkosten des Vorhabens. Die Förderbeträge bewegen sich in etwa zwischen ca. 500 und 3.500 Euro pro Projekt.
Bitte beachten Sie vor einer Einreichung unsere Kooperationsvoraussetzungen.
In unserem geschützten Downloadbereich finden Sie alle erforderlichen Unterlagen für ihren Projektvorschlag. Das Passwort erhalten Sie nach einem Beratungsgespräch in unserer Geschäftsstelle.
Der Projektvorschlag ist mit allen notwendigen Anlagen digital per Mail kann zu folgenden Fristen einzureichen. Bitte nutzen Sie unsere Formulare.
Einreichfristen:
31. Oktober für Projekte, die frühestens am 01.01. des Folgejahres beginnen (1.1.-30.6.).
30. April für Projekte, die frühestens am 01.07. des laufendes Jahres beginnen (1.7.-31.12.).
Ob nach der Frist im Mai noch Restmittel für das laufende Jahr frei geworden sind, erfahren Sie nach den Schulsommerferien bei der Geschäftsstelle.
Es handelt sich dabei nicht um Ausschlussfristen. Prinzipiell können das ganze Jahr über Ideen bei der LAG KM eingereicht werden. Einreichungen, die vor dem Ablauf der First eingehen, werden jedoch bevorzugt behandelt.
Über die Kostenübernahme entscheidet der Vorstand der LAG Kunst und Medien NRW. In der Regel tagt er im Folgemonat der jeweiligen Frist, so dass mit einer Entscheidung spätestens Ende Juni bzw. Ende November gerechnet werden kann.
Beratung:
Für eine Beratung vor der Einreichung, weitere Informationen und Hilfestellungen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.